Inhabergeführte Unternehmen, überwiegend GmbHs und Unternehmensgruppen, deren Inhaber Beratung über die Erklärungspflichten hinaus erwarten: Strukturfragen, Gestaltung, Nachfolge. Meistens sind das Unternehmen, bei denen eine Entscheidung ansteht oder absehbar ist.Weniger gut passt es, wenn ausschließlich private Einkommensteuererklärungen zu erledigen sind, wenn Unterlagen einmal jährlich als Papierstapel kommen sollen oder wenn der Preis das entscheidende Kriterium ist.