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Sie fragen – wir antworten.
Allgemein
Leistungen
Zusammenarbeit
Unternehmensnachfolge
Inhabergeführte Unternehmen, überwiegend GmbHs und Unternehmensgruppen, deren Inhaber Beratung über die Erklärungspflichten hinaus erwarten: Strukturfragen, Gestaltung, Nachfolge. Meistens sind das Unternehmen, bei denen eine Entscheidung ansteht oder absehbar ist.Weniger gut passt es, wenn ausschließlich private Einkommensteuererklärungen zu erledigen sind, wenn Unterlagen einmal jährlich als Papierstapel kommen sollen oder wenn der Preis das entscheidende Kriterium ist.
Das Kennenlerngespräch dauert etwa eine Stunde und findet per Video oder in der Kanzlei statt. Wir sprechen über Ihr Unternehmen, die anstehenden Themen, die bisherige Betreuung und darüber, was künftig anders laufen soll. Sie erfahren, wie wir arbeiten und wo unsere Grenzen liegen.Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist kostenfrei. Eine inhaltliche Beratung im Einzelfall erfolgt erst, wenn Umfang und Honorar vereinbart sind.Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Zusammenstellung der sinnvollen Leistungen mit dem zugehörigen Honorar.
Eine berechtigte Frage. Die Antwort hat zwei Teile. Fachlich: Die Themen, um die es geht — Gestaltung, Holdingstrukturen, Nachfolge — hängen nicht an der Kanzleigröße, sondern an der Erfahrung des Beraters. In großen Häusern werden Mandate dieser Art häufig von Berufsanfängern bearbeitet und nur formal gezeichnet. Hier bearbeitet sie derjenige, mit dem Sie sprechen. Organisatorisch: Für die laufende Bearbeitung arbeiten wir mit einem festen Team zusammen, sodass Buchhaltung und Fristen nicht an einer Person hängen. Bei Themen außerhalb der eigenen Kompetenz — etwa Steuerstrafrecht — arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien zusammen. Was wir nicht können, sagen wir Ihnen; das ist verlässlicher als ein Haus, das alles anbietet.
Ja. Der Kanzleisitz ist München, die Zusammenarbeit funktioniert bundesweit. Unterlagen laufen digital über DATEV Unternehmen online, Termine finden per Video statt, Vollmachten und Verträge werden elektronisch gezeichnet.Ein persönliches Treffen in der Kanzlei ist jederzeit möglich und bei größeren Themen wie einer Nachfolge auch sinnvoll. Für die laufende Betreuung ist es nicht erforderlich. Praktisch spielt die Entfernung keine Rolle mehr — die Frage ist eher, ob die Zusammenarbeit inhaltlich passt.
Nein. Wir prüfen vor der Zusage, ob wir das Mandat fachlich und zeitlich verantwortungsvoll führen können und ob die Arbeitsweise zusammenpasst. Wenn das nicht der Fall ist, sagen wir es zeitnah und nennen den Grund. Das ist fairer als eine Zusage, die später niemandem hilft — und es ist der Grund dafür, dass wir für die angenommenen Mandate die Zeit haben, die sie brauchen. Wo wir können, nennen wir Ihnen eine Kanzlei, die besser passt.
Das Honorar richtet sich nach Umfang, Komplexität und Verantwortung. Es wird vor Beginn der Zusammenarbeit besprochen und schriftlich festgehalten — nicht erst mit der ersten Rechnung. Die Zusammenarbeit ist aus Modulen aufgebaut: ein Basismodul je Bereich mit klar beschriebenem Umfang, dazu Ergänzungen, die Sie tatsächlich brauchen. Für wiederkehrende Leistungen vereinbaren wir in der Regel ein festes Honorar, damit Sie kalkulieren können. Für Beratungsprojekte stimmen wir den Rahmen vorab ab. Ändert sich der Sachverhalt wesentlich oder kommt ein Thema dazu, sprechen wir darüber, bevor Mehraufwand entsteht. Grundlage bleibt die Steuerberatervergütungsverordnung.
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