Gehalt, Ausschüttung oder Darlehen: Wie Gesellschafter-Geschäftsführer sich Geld aus der GmbH holen
- Korbinian Stürber
- 27. Juli
- 4 Min. Lesezeit
Gehalt, Ausschüttung oder Darlehen: Wie Gesellschafter-Geschäftsführer sich Geld aus der GmbH holen
Wer eine GmbH gegründet hat, kennt den Moment: Auf dem Geschäftskonto liegt Geld, das erkennbar dem eigenen Unternehmen gehört — und trotzdem nicht einfach dem eigenen Girokonto. Die GmbH ist eine eigene Rechtsperson. Jeder Euro, der von ihr zu Ihnen fließt, braucht einen Rechtsgrund. Und jeder Rechtsgrund hat eine andere steuerliche Wirkung.
Die Frage „Gehalt oder Ausschüttung?" ist deshalb keine Geschmacksfrage. Sie ist aber auch nicht mit einer Faustregel zu beantworten.
Die Wege im Überblick
Geschäftsführergehalt. Der klassische Weg. Das Gehalt ist bei der GmbH Betriebsausgabe, mindert also deren Gewinn und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei Ihnen unterliegt es der Einkommensteuer nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Dazu kommen Fragen der Sozialversicherung, die von Ihrer Beteiligungshöhe und Ihren Befugnissen abhängen.
Gewinnausschüttung. Der Gewinn wird zunächst auf Ebene der GmbH versteuert (Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Was übrig bleibt und ausgeschüttet wird, wird bei Ihnen ein zweites Mal erfasst — im Regelfall über die Kapitalertragsteuer, unter bestimmten Voraussetzungen alternativ im Teileinkünfteverfahren. Ausschüttungen mindern den Gewinn der GmbH nicht.
Miete. Gehört Ihnen eine Immobilie, die die GmbH nutzt, kann sie Miete zahlen. Das ist bei der GmbH Betriebsausgabe, bei Ihnen Einkunft aus Vermietung und Verpachtung. Achtung: Diese Konstellation kann eine Betriebsaufspaltung begründen — mit erheblichen Folgen, unter anderem bei einer späteren Übertragung oder Beendigung.
Darlehen der GmbH an Sie. Wirtschaftlich attraktiv, weil zunächst keine Steuer anfällt. Steuerlich anspruchsvoll, weil das Darlehen einem Fremdvergleich standhalten muss: schriftlicher Vertrag, angemessene Verzinsung, Rückzahlungsvereinbarung, Sicherheiten, tatsächliche Durchführung. Fehlt das, liegt schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Pensionszusage. Eine Versorgungszusage der GmbH an Sie. Wird heute noch zurückhaltender eingesetzt als früher, weil sie langfristig bindet, die Bilanz belastet und eine spätere Unternehmensübertragung erschweren kann.
Woran die Entscheidung tatsächlich hängt
Die Standardantwort in vielen Foren lautet: Eine Mischung aus Gehalt und Ausschüttung sei optimal. Das ist nicht falsch, aber es ist keine Beratung. Entscheidend sind vier Fragen:
1. Brauchen Sie das Geld überhaupt privat? Wenn Sie den Gewinn ohnehin im Unternehmen belassen oder reinvestieren wollen, ist die Thesaurierung in der GmbH häufig die günstigste Variante, weil die zweite Besteuerungsebene zunächst nicht greift. Das Geld arbeitet weiter, bevor es privat besteuert wird. Wer dagegen jeden Monat einen festen Betrag für die private Lebensführung braucht, braucht Planbarkeit — und die liefert das Gehalt.
2. Wie hoch ist Ihr persönlicher Steuersatz? Bei hohem persönlichem Einkommen kann die Belastung eines zusätzlichen Gehaltseuros über der kombinierten Belastung von Gesellschafts- und Ausschüttungsebene liegen. Bei niedrigerem Einkommen ist es umgekehrt. Das lässt sich nicht schätzen, das rechnet man — mit Ihren Zahlen, nicht mit Beispielzahlen.
3. Wo steht Ihre Gemeinde beim Gewerbesteuerhebesatz? Die Gesamtbelastung der GmbH hängt spürbar vom Hebesatz ab. Zwischen einer Gemeinde im Umland und einer Großstadt liegen Unterschiede, die eine Rechnung kippen können. Für den Standort München ist der aktuelle Hebesatz in die Rechnung einzusetzen.
4. Was haben Sie in fünf Jahren vor? Wer das Unternehmen verkaufen oder übertragen will, sollte Gewinne nicht unreflektiert im Unternehmen ansammeln. Hohe Finanzmittelbestände können bei einer späteren Übertragung als nicht begünstigtes Vermögen eingestuft werden und die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen schmälern. Eine Entscheidung, die heute Steuern spart, kann in fünf Jahren teuer werden.
Der Punkt, an dem es teuer wird
Alle Verträge zwischen Ihnen und Ihrer GmbH müssen dem entsprechen, was fremde Dritte vereinbart hätten. Weicht die Gestaltung davon ab, wird die Zahlung ganz oder teilweise als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt: Bei der GmbH entfällt der Betriebsausgabenabzug, bei Ihnen bleibt die Zahlung steuerpflichtig. Die Wirkung ist also doppelt negativ — und sie trifft rückwirkend, meist in der Betriebsprüfung, für mehrere Jahre gleichzeitig.
Die typischen Auslöser:
Ein Geschäftsführergehalt, das der Höhe nach nicht zur Größe und Ertragslage des
Unternehmens passt
Tantiemen ohne klare, im Voraus vereinbarte Bemessungsgrundlage
Rückwirkend geänderte oder gar nicht schriftlich fixierte Vereinbarungen — bei
beherrschenden Gesellschaftern besonders kritisch
Darlehen ohne Vertrag, ohne Zinsen oder ohne erkennbare Rückzahlungsabsicht
Ein Firmenwagen, dessen private Nutzung nicht sauber geregelt und abgerechnet ist
Miete für eine Immobilie deutlich über oder unter dem Ortsüblichen
Keiner dieser Punkte ist schwer zu vermeiden — vorher. Nachträglich lässt sich kaum etwas davon reparieren.
Was wir in der Praxis empfehlen
Kein Modell, sondern ein Vorgehen:
Einmal im Jahr rechnen, nicht einmal im Leben entscheiden. Die richtige Aufteilung zwischen Gehalt und Ausschüttung ändert sich mit Ihrem Einkommen, mit der Ertragslage des Unternehmens und mit Ihren Plänen. Ein Termin im Herbst, wenn die Zahlen des Jahres absehbar sind, ist der wirksamste Beratungstermin des Jahres — dort lässt sich noch gestalten.
Verträge einmal sauber aufsetzen und dann einhalten. Geschäftsführervertrag, ein etwaiger Mietvertrag, ein etwaiger Darlehensvertrag: schriftlich, angemessen, tatsächlich durchgeführt. Das ist kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Gestaltung in der Prüfung Bestand hat.
Die Ebenen zusammen betrachten. Was auf Gesellschaftsebene günstig aussieht, kann beim Gesellschafter teuer sein — und umgekehrt. Eine Beratung, die nur eine der beiden Ebenen ansieht, liefert regelmäßig das falsche Ergebnis.
Die nächste Stufe mitdenken. Wenn ein größerer Gewinn ansteht, ein Verkauf denkbar ist oder Nachfolge ein Thema wird, ist die Frage nicht mehr nur Gehalt oder Ausschüttung. Dann geht es um die Struktur — etwa darum, ob eine Holding sinnvoll ist. Auch das ist eine Rechnung und keine Standardantwort.
Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die steuerliche Beurteilung hängt vom Sachverhalt und vom geltenden Recht ab.


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